Veröffentlichungen gemäß Transparenz-Verordnung




Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. Transparenz-Verordnung) müssen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler auf ihrer Internetseite veröffentlichen, ob im Bereich der Beratung zu Lebensversicherungen Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sowie ob ihre Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Diese Offenlegungspflichten werden wie folgt erfüllt:

Bei unseren Beratungstätigkeiten im Bereich der Lebensversicherung werden Nachhaltigkeitsrisiken bislang nicht einbezogen. Dem Kunden wird jedoch in Form der konventionellen und der „grünen“ Produktlinie der Concordia oeco Lebensversicherungs-AG eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Präferenzen in Bezug auf Nachhaltigkeit angeboten. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei derzeit aber nicht berücksichtigt. Unsere Vergütungspolitik berücksichtigt bislang ebenfalls keine Nachhaltigkeitsrisiken.