Sind Ihre Mitarbeitenden vorübergehend im Ausland tätig?
Als Arbeitgebender sind Sie im Krankheitsfall gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet.
Schutz bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Es sind Aufenthalte bis zu 6 Wochen versichert, allerdings kann man diese auf Anfrage bis zu einem Jahr verlängern.
Es werden u.a. folgende Kosten abgedeckt:
