Bauherren-Haftpflicht
Kein Bauherr ist in der Lage, die von einer Baustelle ausgehenden Gefahren für andere Personen auszuschließen.
So schützt auch das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift "Betreten der Baustelle verboten" nicht vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter.
Kommt eine fremde Person auf seiner Baustelle zu Schaden, haftet der Bauherr dafür. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung kommt in einem solchen Fall für die Kosten auf.
Der Bauherren-Haftpflicht-Versicherungsschutz umfasst:
- Abwasserschäden
- Be- und Entladeschäden
- Gewässerschäden
- den Besitz und die Verwendung von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen
- Schäden aus Abbruch- und Einreißarbeiten
- Umweltschadensversicherung
- Drittschäden durch beschäftigte Bauarbeiter
- eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
- Kfz und Arbeitsmaschinen, die nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind
- Leitungsschäden
- Senkungs- und Erdrutschschäden
Sie schützt vor Haftpflichtansprüchen Dritter:
- wir prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch gerechtfertigt ist
- wir übernehmen die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens
- wir wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab
Wenn etwas schief geht, müssen Sie sich über Mehrkosten keine Sorgen machen.
