Tierhalterhaftpflicht

Als Tierhaltende sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den Ihr Tier verursacht.
Jede*r Tierhaltende ist überzeugt, dass sie das eigene Tier genau kennen. Trotzdem erleben Tierhaltende immer wieder Reaktionen ihres Tieres, mit denen sie vorher nicht rechneten. Der Hund erschreckt sich vor einem vorbeilaufenden Joggenden, reagiert gereizt und zerreißt die Hose. Schlimmer noch, er läuft vor ein Fahrrad und verursacht einen bösen Sturz.
Auch Pferdehaltende kennen die plötzlichen Reaktionen eines Pferdes. Es scheut und schlägt aus, es kann durchgehen oder von der Koppel ausbrechen. Erst kürzlich haben ausgebrochene Pferde auf einer Autobahn einen schweren Massenunfall verursacht.

ACHTUNG: Ab 01.07.2011 ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Niedersachsen pflicht!

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

  • prüft, ob die Forderungen an Sie berechtigt sind.
  • hilft, wenn es darum geht, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Unberechtigte Forderungen wehren wir in Ihrem Interesse ab, wenn es sein muss, auch vor Gericht. Sie brauchen nur den Schaden zu melden, das ist alles.
  • zahlt, wenn die Forderungen an Sie berechtigt sind.
  • leistet unbürokratisch und zuverlässig.

Jagd-Haftpflichtversicherung:
Damit auch Ihr Hobby nicht zum Albtraum wird, erhalten Sie bei uns eine Deckung mit exzellentem Schadenservice.

Das Bundesjagdgesetz sagt: Jede*r Jagende muss bei der Lösung des Jagdscheines eine
Jagd-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Zu groß ist das Risiko, dass bei der Jagd durch den Gebrauch von Waffen und Munition ein Schaden verursacht wird, für den die Jagenden als Verursachende haften muss. Vor allem wenn Personen betroffen sind, können schnell extrem hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Aber auch Gefälligkeiten gegenüber Jagdfreunden bergen ein nicht zu unterschätzendes Haftungsrisiko.

Gern informieren wir Sie im Detail über unseren umfangreichen Schutz mit vielen neuen Leistungen!

Neu! Halter von brauchbaren oder sich in Ausbildung befindlichen Jagdhunden in
unbegrenzter Anzahl
auch außerhalb der Jagd, Jagdhundewelpen bis zu einem Alter von einem Jahr.
(Bedingungen 10.2013)

Neu! Leistungsverbesserungsgarantie
(Bedingungen 10.2013)
Neu! Tod/Nottötung/Tierarztkosten des eigenen Hundes während des jagdlichen
Einsatzes

(Bedingungen 10.2013)

Neu! Forderungsausfallversicherung ohne Selbstbeteiligung
(Bedingungen 10.2013)

Auch Vierbeiner brauchen jederzeit und überall
zuverlässigen Haftpflichtschutz